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Verkehrsunfall: Kfz-Gutachter hilft in Versicherungsfragen

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Nach einem Verkehrsunfall sollten Geschädigte einen Kfz-Gutachter hinzuziehen.

Das Statistische Bundesamt hat die Unfallstatistik für das Jahr 2015 veröffentlicht: Auf deutschen Straßen geschahen insgesamt rund 2,5 Millionen Verkehrsunfälle. Das bedeutet einen Anstieg von 4,6 Prozent gegenüber 2014. Insgesamt wurden außerdem 3.459 Todesfälle verzeichnet, das sind 2,4 Prozent mehr als 2014. Mit einem Drittel der Unfälle die häufigste Ursache: Zu schnelles Fahren. Doch auch unverschuldet ist man häufig schneller in einen Unfall verwickelt, als man vielleicht denkt. Kommt es tatsächlich zu einem Crash, gibt es für beide Parteien einiges zu regeln. Insbesondere für Klärung der Versicherungsfrage sollte bei einem Verkehrsunfall ein Kfz-Gutachter hinzugezogen werden.

Gutachten gibt Aufschluss über Schadenshöhe


Ist ein Unfall passiert, gilt erst einmal: Ruhe bewahren. Ist sichergestellt, dass alle Beteiligten unverletzt sind, ist es zunächst wichtig, Fotomaterial anzufertigen. Für die Versicherung sollten detaillierte Bilder von den Schäden am eigenen Wagen sowie an den anderen beteiligten Fahrzeugen gemacht werden – im Zeitalter des Smartphones ist das in der Regel kein Problem. Am besten ist es, unmittelbar nach dem Verkehrsunfall den Kfz-Gutachter anzurufen, damit der Unfallort möglichst wenig verändert werden kann. Der Gutachter macht sich ein Bild von der Situation und rekonstruiert den Unfallhergang. Er erstellt zudem ein Unfallgutachten und schätzt den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Unter anderem stellt er fest, wie hoch die Reparaturkosten voraussichtlich ausfallen werden und wie viel das Fahrzeug an Wert verloren hat. Auch eine mögliche Ausfallzeit schätzt er ab – eventuell steht Ihnen das Fahrzeug über Wochen nicht zur Verfügung.

Unfallgeschädigte haben verschiedene Ansprüche


Wer unverschuldet in einen Unfall geraten ist, hat Anspruch auf einige Leistungen, von denen viele gar nichts wissen. Ein Kfz-Gutachter listet diese Ansprüche auf. So kann ein Unfallgeschädigter das Recht auf ein Ersatzauto haben, wenn das Unfallfahrzeug für längere Zeit in die Werkstatt muss. Neben den Reparaturkosten kann sich der Kfz-Halter den Wertverlust des eigenen Autos unter bestimmten Voraussetzungen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ausgleichen lassen.

Zudem sinkt der Marktwert des Autos, da es nicht mehr unfallfrei ist. Der Besitzer erhält bei einem Verkauf nur noch einen niedrigeren Preis für den Wagen. Ist das Auto so stark beschädigt, dass Richtarbeiten sowie Spachtelarbeiten an der Karosserie vorgenommen werden müssen, sinkt der Wert des Autos sehr wahrscheinlich infolge des Verkehrsunfalls. Kfz-Gutachter erstellen ein Unfallgutachten, aus dem der sogenannte „merkantile Minderwert“ des Autos hervorgeht.

Quelle: ADAC, finanzen.de

Bild: © Rainer Plendl – Fotolia.com

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