Die finanziellen Schäden nach einem Autounfall können schnell in die Tausende gehen. Übersteigt der erwartete Schaden die Höhe von etwa 750 Euro, empfiehlt der ADAC das Hinzuziehen eines Kfz-Sachverständigen, um die Schadenshöhe genau zu bestimmen und so dem Geschädigten zu einem angemessenen Schadensausgleich zu verhelfen. Ist ein Schaden aufgetreten, kann der Geschädigte jederzeit einen Sachverständigen seiner Wahl bestimmen, um ein Schadensgutachten erstellen zu lassen. Die Kosten für den Sachverständigen und das Schadensgutachten sind erstattungspflichtig. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners steht hierbei finanziell in der Pflicht. Häufig empfiehlt die gegnerische Versicherung, einen Kfz-Sachverständigen (KFZ Gutachter) zu beauftragen, der in ihrem Auftrag handelt und stellt in Aussicht, dass ein externer Sachverständiger nicht bezahlt würde. Dies ist aber nicht korrekt – der Geschädigte kann seinen Kfz-Gutachter frei wählen.
Als Kfz-Sachverständiger in Berlin (KFZ Gutachter) übernimmt das Kfz-Sachverständigenbüro PiCo mit Sitz in Berlin Neukölln die Erstellung von Schadensgutachten für PKW. Mit Hilfe des Schadensgutachtens wird die vollständige Beweissicherung in Bezug auf Schadenshöhe und Schadensumfang abgeschlossen. Untermauert wird das Gutachten mit Lichtbildern, in denen vorhandene Schäden genau dokumentiert werden. Nur so können Schäden vollständig erkannt und in Folge dessen behoben werden. Außerdem minimiert das Schadensgutachten Unstimmigkeiten bezüglich der Schadenshöhe. Wird das reparierte Fahrzeug weiterverkauft, muss jeder Unfall angegeben werden. Das Schadensgutachten und die gemachten Bilder vom Unfallumfang geben dem potentiellen Käufer genaue Auskunft über Art und Umfang der reparierten Schäden.
In Folge eines Unfalls kann eine sogenannte fiktive Abrechnung des Schadens stattfinden. Hierbei kann der Geschädigte auf Reparaturen ganz oder teilweise verzichten, sich aber trotzdem die ermittelten Reparaturkosten erstatten lassen. Auch hierfür ist es notwendig, ein Schadensgutachten erstellen zu lassen. Auch für den sogenannten Wertminderungsanspruch muss ein Gutachten vorliegen. Hierbei geht man davon aus, dass ein Fahrzeug, das in einen Unfall verwickelt war, im Verkauf weniger Gewinn erzielen kann als ein vergleichbares Fahrzeug ohne Unfallschaden. Der Sachverständige, oder auch Gutachter, überprüft den Wert vergleichbarer Fahrzeuge, woraus sich für den Geschädigten ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich der Differenz ergibt. Liegt ein Totalschaden vor, bei dem die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen, kann dennoch eine Reparatur erfolgen, wenn die Kosten hierfür den Zeitwert nicht um mehr als 130 Prozent übersteigen. Auch für die Ermittlung des Zeitwerts können Sie auf die Unfallgutachter in Berlin von SV-PiCo vertrauen, damit die Schadensabwicklung dem Geschädigten wirklich alle anfallenden Kosten ersetzt.
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