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Reparaturbegleitung

Unfallgutachter Berlin: Reparaturbegleitung vom Profi

Für Beschädigungen an Fahrzeugen kann es verschiedene Ursachen geben. Die gängigste Ursache sind Unfälle aller Art – sowohl selbstverschuldet als auch fremdverschuldet. Hinzu kommen äußere Einwirkungen durch Vandalismus oder Naturereignisse. Im besten Fall sind all diese Möglichkeiten, wie ein Fahrzeug zu Schaden kommen kann, durch eigene oder gegnerische Versicherungen finanziell abgesichert. Im Schadensfall kann dann ein unabhängiger Gutachter eingeschaltet werden, der die Höhe des entstandenen Schadens bewertet, sodass auf dieser Grundlage die Reparatur durchgeführt werden kann. Unser Kfz-Sachverständigenbüro PiCo bietet kompetente Kfz-Gutachter, die solche Schadensgutachten anfertigen können. Dieses Gutachten gibt Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Reparaturkosten, den Umfang der Reparatur und die mögliche Dauer. Falls dies gewünscht wird, kann ein Kfz-Sachverständiger die anschließend erfolgende Reparatur begleiten. So wird sichergestellt, dass alle Reparaturen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Zudem ist durch die Reparaturbegleitung gewährleistet, dass nicht kostspielige Reparaturen durchgeführt werden, die weder notwendig noch vereinbart sind. Der Kunde wird jederzeit über den Stand der Reparatur informiert. So kann er sich davon überzeugen, dass die Reparatur im angegebenen Zeitraum stattfindet und kann genauer planen, wie lange das Fahrzeug noch ausfällt. 

Schadensgutachten als Grundlage für die Reparatur

Reparaturen können von verschiedenen Versicherungen bezahlt werden. Für den Schutz vor selbstverschuldeten oder ohne Fremdverschulden entstandende Schäden gibt es die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung, die über die Kfz-Haftpflichtversicherung hinausgehenden Schutz bieten und das eigene Fahrzeug oder Boot versichern. Vor allem die Vollkaskoversicherung lohnt sich bei neueren Fahrzeugen, bei denen der Wiederbeschaffungswert deutlich über den eventuellen Reparaturkosten liegt. Liegt ein Fremdverschulden vor, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für eine Reparatur oder der Unfallverursacher selbst. Ab einer Schadenshöhe von etwa 750 Euro ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet, ein Schadensgutachten zu zahlen, aus dem sich die Höhe der Reparaturkosten ableitet. Es bietet sich an, einen unabhängigen Gutachter zu Rate zu ziehen, der nicht vorrangig die Interessen der Versicherung im Blick hat, sondern die des Geschädigten. Dabei darf allein der Geschädigte entscheiden, welchen Gutachter er beauftragt. Dabei bietet es sich an, die Reparaturbegleitung von dem Sachverständigen durchführen zu lassen, der auch das Schadensgutachten erstellt hat.

Wenn auch Sie auf der Suche nach einem Kfz-Gutachter in Berlin für eine Reparaturbegleitung sind, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern individuell telefonisch oder persönlich!

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