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Maske oder nicht Maske? Berlins Corona-Regeln fürs Auto

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Diese Corona-Regeln gelten für Autofahrer

Auf Berlins Straßen sind im Sommer zahlreiche Menschen von Bus und Bahn auf das Fahrrad ausgewichen. Im Winter wird vermutlich der Autoverkehr auf Berlins Straßen wieder zunehmen. Doch es stellt sich die Frage: Gibt es für Privatpersonen spezielle Corona-Regeln fürs Auto?

Viele Berliner meiden 2020 Bus und Bahn

Nach Angaben der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hat die Zahl der Passagiere sich während der Corona-Pandemie um etwa ein Drittel reduziert. Insgesamt waren 2020 weniger Menschen mit Bussen, Trams und U-Bahnen unterwegs. Dies hat mehrere Gründe: Erstens wurden Shopping- und Kulturausflüge erheblich reduziert. Zweitens fielen aufgrund der Home-Office-Regelung vieler Unternehmen die Arbeitswege weg. Und zum Dritten veranlasste die Angst vor der Ansteckungsgefahr in den Waggons zahlreiche Pendler dazu, auf ihren Pkw auszuweichen. Angesichts der sich ständig ändernden Covid-19-Vorschriften fragen sich dabei allerdings viele Menschen: Gibt es Corona-Regeln für Autofahrer? Wenn ja, welche?

Wie viele Personen dürfen in einen Pkw?

Laut ADAC gibt es für Pkw-Fahrer durchaus ein paar Dinge zu beachten. So gelten natürlich auch im Auto die üblichen Kontaktbeschränkungen: Derzeit dürfen sich entsprechend der aktuellen Corona-Regeln im Auto also maximal zwei Haushalte zusammenfinden. Experten raten dringend, die Fenster während der Fahrt ein Stück zu öffnen, damit ein regelmäßiger Luftaustausch stattfindet. Grundsätzlich sollte das Aufeinandertreffen zweier Haushalte im Auto aber möglichst vermieden werden, da der Mindestabstand von 1,5 m im Fahrzeuginnenraum nie eingehalten werden kann.

Maske im Auto – Pflicht oder sogar rechtswidrig?

In Supermärkten sowie öffentlichen Gebäuden und Fortbewegungsmitteln ist das Anlegen der Maske zwingend vorgeschrieben, um vor allem die Mitmenschen vor der Infektion mit Sars-CoV-2 zu schützen. Einen Mund-Nasenschutz im eigenen Pkw zu tragen, ist hingegen keine Pflicht, wird jedoch dringend empfohlen, wenn sich Personen zweier Haushalte im Wagen befinden. Beim Fahrschulunterricht und im Taxi ist ein Mund-Nasenschutz vorgeschrieben.

Corona-Regeln im Auto: Was ist in puncto Maske zu beachten?

Wenn eine Maske getragen wird, dann müssen die ausschlaggebenden Gesichtszüge noch erkennbar sein – dies ist mit einer handelsüblichen, vorschriftsmäßig getragenen Maske der Fall. Bei einigen selbstgenähten Masken hingegen wird mitunter zu viel verdeckt. Wird eine Ordnungswidrigkeit begangen und der Fahrer kann aufgrund der zu ausgeprägten Gesichtsabdeckung nicht ermittelt werden, dann kann dem Halter des Fahrzeugs eine Fahrtenbuchauflage drohen.

Tipp: Hängen Sie die Maske im Auto am besten nicht an den Rückspiegel, wenn Sie fahren. Das Stück Stoff kann die Sicht erheblich beeinträchtigen. Bewahren Sie die Maske idealerweise in einer offenen Tüte im Tür- oder Handschuhfach auf.

Gegenseitige Rücksichtnahme zählt

Gerade in einer Millionen-Metropole wie Berlin gilt es, abseits aller Corona-Regeln fürs Auto und andere Orte, den gesunden Menschenverstand zu bemühen und aufeinander zu achten. Nur so bekommen wir die Pandemie in den Griff. Und Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter SV PiCo ist natürlich weiterhin für Sie da – ob für ein Wert- oder Schadensgutachten oder direkt an der Unfallstelle. Kommen Sie gesund durch die Adventszeit!

ADAC, Berliner Zeitung, rbb

Bild: © Miguel Angel Partido / Adobe Stock

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