Was gehört in ein Auto? Die Pflichtausrüstung im Überblick

Uncategorized
Das Gesetz schreibt unter anderem ein Warndreieck im Auto vor.

Die Frage „Was gehört in ein Auto?“ sollte sich jeder Autofahrer stellen. Denn jeder Verkehrsteilnehmer muss für den Ernstfall gewappnet sein. Der Gesetzgeber schreibt hier eine Pflichtausrüstung vor, die im Auto mitgeführt werden muss. Dazu zählen zum Beispiel die Warnweste, das Warndreieck und ein Verbandskasten. Zudem empfiehlt es sich, weitere praktische Ausrüstungsteile immer im Wagen parat zu haben.

Die Warnweste fährt mit

Seit dem 01. Juli 2014 besteht die Warnwestenpflicht. Deutschlands Autofahrer sind seitdem dazu verpflichtet, eine Warnweste im Auto dabei zu haben. Wer diese bei einer Polizeikontrolle nicht vorzeigen kann, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Die Warnweste muss orangefarben, gelb oder rot sein. Verbraucher können an dem Kontrollaufnäher (Kontrollkennzeichen EN 471) auf der Westen-Innenseite erkennen, ob die Warnweste den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Auch in anderen Ländern gilt die Pflicht zur Warnweste: Österreich, Italien oder Spanien sind darunter. Kein Muss hingegen ist die Warnweste in der Schweiz, in der Türkei oder auch in Dänemark.

Das Warndreieck: In Deutschland Pflicht!

Der Gesetzgeber schreibt weiterhin vor, dass Autofahrer ein Warndreieck mitführen müssen. Es sorgt nach einem Unfall für die Warnung nachfolgender Verkehrsteilnehmer. Das Warndreieck wird direkt nach einem Unfall oder einer Panne aufgestellt, wenn der Fahrer am Fahrbahnrand oder sogar auf der Straße stehen bleibt. Zusätzlich sollte die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Der Mindestabstand des Warndreiecks zum Auto beträgt bei schnellem Verkehr laut Straßenverkehrsordnung 100 Meter. Auf Autobahnen empfiehlt der ADAC einen Abstand von mindestens 150 Metern. Fahrer von Kraftfahrzeugen, die ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreiten, müssen zusätzlich eine tragbare Warnleuchte im Auto mitführen und diese nach einem Unfall auf dem Fahrzeugdach anbringen.

Für die schnelle Hilfe: Der Verbandskasten

Die Straßenverkehrsordnung sieht ebenso einen Verbandskasten im Auto vor. Dieser muss den Anforderungen der DIN-Norm 13164 entsprechen. Unter anderem muss der Verbandskasten ein 14-teiliges Fertigpflasterset, ein Verbandspäckchen der Größe K und zwei Feuchttücher zur Hautreinigung enthalten. Autofahrer müssen zudem das Verfallsdatum aller Teile berücksichtigen. Kann ein Autofahrer bei einer Polizeikontrolle keinen normgerechten Verbandskasten mit noch haltbaren Teilen vorweisen, droht ein Bußgeld.

Was gehört noch in ein Auto?

Nicht nur die Pflichtutensilien gehören ins Auto. Weitere Hilfsmittel für kritische Situationen dabei zu haben, ist immer sinnvoll und im Ernstfall sehr praktisch. Bei einer Panne helfen zum Beispiel ein Reifen-Reparaturset oder ein Reservereifen. Doch eine Reservereifen-Pflicht besteht in Deutschland nicht – ebenso wenig wie zum Beispiel eine Feuerlöscher-Pflicht, wie sie in Griechenland oder Bulgarien gilt. Weitere praktische Utensilien sollten unbedingt dabei sein:

– Taschenlampe

– Werkzeugkasten

– Abschleppseil

– Starthilfekabel

– Ersatzlampenset

– Wagenheber

Übrigens: Kommt es zu einem Unfall, hilft der Kfz-Gutachter. Der unabhängige Experte ist nach einem Unfall schnell vor Ort und analysiert den Unfallhergang genau. Zudem ermittelt er die Höhe des Schadens sowie die Summe der Reparaturkosten und stellt ein Gutachten aus. Im Ernstfall ist auf den kompetenten und unabhängigen Fachmann Verlass.

Mit Material von: adac.de, focus.de
Bild: © kk-artworks – Fotolia.com

Teilen :