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Wann zahlt die Kaskoversicherung? Kfz-Gutachter beauftragen!

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Bei Elementarschäden zahlt die Kaskoversicherung – Kfz-Gutachter ermittelt Schadenshöhe

Ob Schnee, Hagel, Sturm oder Hochwasser – in jeder Jahreszeit ist das eigene Auto witterungsbedingten Gefahren ausgesetzt. Nicht selten kommt es dazu, dass bei einem Sturm ein Dachziegel, ein abgebrochener Ast oder sogar ein Baumstamm das Autodach beschädigen, ein Hochwasser den Motor lahmlegt oder tennisballgroße Hagelkörner für Dellen sorgen. Doch wer übernimmt einen solchen Schaden?

Kaskoversicherung zahlt für Elementarschäden

Bei den sogenannten Elementarschäden greift in der Regel die Kaskoversicherung. Zu Elementarschäden zählen Schäden durch Naturgewalten, beispielsweise Blitzeinschläge, Hochwasser oder Hagelschäden. Dabei sollte der Fahrzeughalter allerdings beachten, dass die Kaskoversicherung nur für die Schäden zahlt, die direkt durch Natureinwirkung verursacht wurden – nicht aber die, die durch das Verhalten des Fahrers entstanden sind. Fällt also beispielsweise ein Baum im Zuge eines Sturms auf das Autodach, zahlt die Versicherung, fährt der Fahrer sein Kfz gegen einen herumliegen Baum, zahlt die hingegen Kasko nicht. Zum Nachweis verlangt die Versicherungsgesellschaft meist einen Nachweis des Wetteramtes über die Windstärke oder die Niederschlagsmenge am Ort des Geschehens zum betreffenden Zeitpunkt. Die Teilkaskoversicherung übernimmt jedoch nicht nur Elementarschäden, sondern auch Schäden durch Glasbruch, Diebstahl oder Wildunfälle. Dabei variiert allerdings die Definition von Wild je nach Bundesland. Auch Marderschäden deckt in einigen Fällen die Kaskoversicherung ab. Kfz-Gutachter können die Schadenshöhe feststellen und ein Gutachten erstellen.

Nachweis für die Kaskoversicherung – Kfz-Gutachter ermittelt Schadenshöhe

Liegt ein Elementarschaden vor, sollten Fahrzeughalter umgehend zum Nachweis bei der Kaskoversicherung einen Kfz-Gutachter hinzuziehen. Der unabhängige Sachverständige kann schnell vor Ort sein und ein umfassendes Gutachten erstellen. Eine neutrale Begutachtung des Schadens am Wagen ist von Vorteil für den Fahrzeughalter, insbesondere dann, wenn die Höhe des Schadens 750 Euro überschreitet. In einem guten Kfz-Gutachten sind stets Fotos enthalten, die den Schaden genau dokumentieren und auch nach der Besichtigung eine Schätzung der Schadenshöhe und des Schadensumfangs erlauben. Neben dem Nachweis des Schadens für die Kaskoversicherung geben Kfz-Gutachter Tipps zum weiteren Vorgehen, beraten in versicherungstechnischen und rechtlichen Fragen und bieten darüber hinaus eine Reparaturbegleitung an.

 

Mit Material von t-online.de

Bild © Scott Leman – Fotolia.com

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