Unfall mit einem Leasing-Auto? Das müssen Sie wissen und beachten

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Ein unbeschwerter Ausflug mit der Familie, ein entspannter Tag mit Freunden – alles scheint perfekt. Doch plötzlich passiert das, was jeder Autofahrer fürchtet: ein Unfall. Besonders in der kalten Jahreszeit, wenn Schnee, Eis und schlechte Sicht die Straßen unsicher machen, kann es schnell zu einem Missgeschick kommen. In solchen Momenten ist es ein Trost, wenn nur ein Sachschaden entstanden ist. Dennoch bleibt der Vorfall ärgerlich, und insbesondere bei einem Leasing-Auto stellt sich die Frage, welche besonderen Regeln und Pflichten gelten. Damit Sie für den Fall der Fälle vorbereitet sind, erfahren Sie im Folgenden, was Sie bei einem Unfall mit einem Leasing-Auto beachten sollten.

Was tun nach einem Unfall mit dem Leasing-Auto?

Wenn Sie mit Ihrem Leasing-Auto in einen Unfall verwickelt worden sind, greifen zunächst die gleichen Grundregeln wie bei jedem anderen Unfall: Bewahren Sie Ruhe, sichern Sie die Unfallstelle und nehmen Sie alle notwendigen Daten der Unfallbeteiligten auf. Sollte es Unstimmigkeiten zwischen den Parteien geben, ziehen Sie die Polizei hinzu, um die Situation zu regeln. Gerade als Leasingnehmer ist es wichtig, die Schuldfrage eindeutig zu klären.

Klärung der Schuldfrage bei einem Unfall mit einem Leasing-Auto

Als Leasingnehmer eines Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, jeden Unfall zu melden. Denn Sie können als Leasingnehmer eines Wagens – anders als bei einem eigenen Auto – nicht frei darüber entscheiden, ob der Schaden repariert wird. Der Leasingvertrag verpflichtet Sie, das Fahrzeug am Ende der Laufzeit in einem vertraglich festgelegten Zustand zurückzugeben. Doch wer übernimmt die Kosten für die Reparaturen? Um diese Frage zu beantworten, spielt die Schuldfrage die entscheidende Rolle.

Unfall ohne eigenes Verschulden

Als Leasingnehmer können Sie bei einem unverschuldeten Unfall mit Ihrem Leasing-Auto zunächst beruhigt sein, da die Kosten in der Regel vom Unfallverursacher übernommen werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: In den meisten Fällen können Sie die Reparaturkosten direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers abrechnen. Alternativ kann der Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs die Schadensregulierung selbst übernehmen und die Abwicklung direkt mit der gegnerischen Versicherung klären. Welche Möglichkeit in Ihrem Fall zum Tragen kommt, hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Leasingvertrag und den Richtlinien der Leasinggesellschaft ab. Am besten schauen Sie in Ihren Unterlagen nach oder erkundigen sich bei Ihrem Leasinggeber.

Unfall am Leasing-Auto: Mitschuld oder selbst verschuldet

Unfälle mit Leasing-Autos, bei denen Leasingnehmer eine Teilschuld tragen oder die vollständig selbst verschuldet worden sind, können teuer werden. In einem solchen Fall sind Sie als Leasingnehmer nicht nur für die Reparaturkosten verantwortlich, sondern müssen auch eine mögliche Wertminderung des Unfallwagens ausgleichen.

Nach einem Unfall mit einem Leasing-Wagen hat der Leasinggeber das Recht, eine Entschädigung für den entstandenen Wertverlust des Fahrzeugs zu verlangen. Denn selbst bei einer fachgerechten Reparatur verliert ein Fahrzeug an Marktwert – und dieser Verlust wird in der Regel am Ende des Leasingvertrags in Rechnung gestellt. Besonders gravierend ist ein Totalschaden: In diesem Fall wird das Fahrzeug vollständig abgeschrieben, während Sie die verbleibenden Leasingraten dennoch weiterzahlen müssen. Um eine solche finanzielle Belastung zu vermeiden, ist ein umfassender Versicherungsschutz unverzichtbar.

Finden Sie die optimale Leasingversicherung

Ein ausreichender Versicherungsschutz ist bei Leasing-Fahrzeugen besonders wichtig. Beim Leasing eines Fahrzeugs ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, während eine Vollkaskoversicherung in der Regel vertraglich verpflichtend ist. Die Vollkaskoversicherung ersetzt im Schadensfall jedoch meist nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Dieser fällt häufig niedriger aus als der offene Leasingrestwert, den Sie dem Leasinggeber schulden. Die Differenz müssen Sie selbst tragen.

Um dieses Risiko zu vermeiden, ist eine sogenannte GAP-Deckung sinnvoll. Sie sorgt dafür, dass die Lücke – auf Englisch als „Gap“ bezeichnet – zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert ausgeglichen wird. Prüfen Sie daher Ihren Leasingvertrag, ob die GAP-Deckung bereits enthalten ist, oder schließen Sie sie bei Bedarf separat ab. Viele All-inclusive-Leasingangebote beinhalten diesen Schutz bereits, was Ihnen zusätzliche Sicherheit bietet.

Unfall mit einem Leasing-Auto: Beauftragen Sie Experten

Um im Ernstfall abgesichert zu sein, wählen Sie bereits beim Abschluss Ihres Leasingvertrags die passende Versicherung aus. Haftpflicht-, Kasko-, GAP-Versicherung oder eine Kombination dieser Optionen – Ihre Entscheidung sollte genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sein. Überlassen Sie nichts dem Zufall und sorgen Sie für einen umfassenden Schutz, bevor Sie den finanziellen Schaden haben.

Tipp: Kommt es zu einem Unfall mit Ihrem Leasing-Auto, sollten Sie den Schaden unbedingt von einem unabhängigen Unfall-Gutachter prüfen lassen. Ein solcher Experte ermittelt den genauen Reparaturumfang und die mögliche Wertminderung nach einem Unfall. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Wir von SV PiCO stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise zuverlässig zur Seite.

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