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StVO: Änderungen für Autofahrer 2020

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Das Jahr 2020 steht vor der Tür – und mit ihm einige Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Änderungen werden unter anderem folgende sein: Autofahrer müssen Radfahrer demnächst mit größerem Abstand überholen und dürfen nicht mehr auf dem Standstreifen halten. Was Sie als Autofahrer für 2020 sonst noch alles wissen müssen, haben wir für sie zusammengefasst.

Höhere Bußgelder im Straßenverkehr

In Zukunft erhöhen sich die Gebühren für Falschparker. Illegales Parken auf Geh- und Radwegen oder in der zweiten Reihe wird mit bis zu 100 Euro geahndet werden – beinahe doppelt so viel wie die bisherige Höchstsumme von 55 Euro. Bei besonders schwerwiegenden Fällen drohen sogar Punkte in Flensburg. Außerdem wird das bisher erlaubte dreiminütige Halten auf dem Schutzstreifen verboten. Am teuersten wird es jedoch für Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden. Sie müssen nach Inkrafttreten der verschärften Straßenverkehrsordnung mit einem Bußgeld von bis zu 320 Euro rechnen. Zudem drohen zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern

Ab 2020 sollen Pkw Radfahrer nur noch mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts beziehungsweise 2 Metern außerorts überholen dürfen. Ein neues Verkehrsschild soll das Überholen von Zweirädern in bestimmten Zonen sogar ganz verbieten. Außerdem kommt ein grüner Rechtsabbiegepfeil exklusiv für Fahrradfahrer.

Führerschein mit Automatikautos

Um die Attraktivität von Automatik- und Elektroautos bereits in der Fahrschule zu fördern, ist eine Änderung der Führerscheinprüfung geplant. Bisher musste man eine zweite amtliche Prüfung ablegen, um nach Bestehen des Automatikführerscheins auch einen Schaltwagen fahren zu dürfen. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll man dies nun schon nach ein paar zusätzlichen Fahrstunden mit Schaltgetriebe tun können. Die Einführung dieser Neuerung ist für 2020 angesetzt, allerdings erfordert sie die Änderung einer EU-Richtlinie und steht daher noch nicht fest.

StVO-Änderungen zum Klimaschutz: Der Umweltbonus wird erhöht

Der Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität wird bis 2025 verlängert und zu nächstem Jahr zudem erhöht. Demnach sollen E-Fahrzeuge bis zu einem Nettopreis von 40.000 Euro mit 6.000 Euro anstelle der bisherigen 4.000 Euro bezuschusst werden. Plug-in-Hybride sollen zukünftig mit 4.500 Euro unterstützt werden. Bei Fahrzeugen bis zu einem Grenzpreis von 65.000 Euro steigt der Zuschuss auf 5.000 Euro. Die Kosten werden jeweils zur Hälfte von Bund und Autoindustrie übernommen. Ein genaues Startdatum für die Neuerung steht noch nicht fest, sie soll laut Bundesregierung aber „so bald wie möglich“ in Kraft treten.

Empfang von Digitalem Autoradio DAB+ wird Pflicht

Das Digitalradio DAB+ (Digital Audio Broadcast) bietet ein größeres Programmangebot als UKW und zudem einen besseren Klang. Ab dem 21. Dezember 2020 muss es in jedem Neuwagen in Deutschland empfangbar sein. Über 260 lokale und überregionale Programme sind mit dem Digitalradio in Deutschland verfügbar. Da die Abdeckung 98 Prozent der Fläche erreicht, wird der regionale Senderwechsel damit überflüssig. Zudem hat das Digitalradio auf nahezu allen Autobahnen guten Empfang. Zurzeit sind circa sieben Millionen Autos in Deutschland mit DAB+ ausgestattet.

Abbiegeassistent für lange Lkw

Zudem sieht die StVO Änderungen für Lang-Lkw auf deutschen Straßen vor: Ab dem 1. Juli 2020 wird die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten für sie Pflicht. Bei Lang-Lkw handelt es sich um Fahrzeuge, die eine Länge von bis zu 25,25 Metern erreichen.

HU-Plakette

Fahrzeuge mit einer blauen Plakette auf dem Nummernschild müssen 2020 zur Hauptuntersuchung. Im Normalfall gibt es dann eine braune TÜV-Plakette, die auf die nächste Prüfung im Jahr 2022 hinweist.

GDV-Typklassen

2020 wird eine Neueinstufung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) umgesetzt. Das bedeutet für rund elf Millionen Autofahrer in Deutschland eine Veränderung der Typklasse ihrer Kfz-Versicherung. Profitieren tun davon etwa 4,6 Millionen Autofahrer. 6,5 Millionen – etwa jeder sechste Autofahrer in Deutschland – sollten sich jedoch auf steigende Beiträge einstellen.

Info: Über die Typklassen ermitteln die Versicherer das Schadensrisiko eines Autos. Je höher die Typklasse, desto höher die Versicherungsprämie.

Verbrauchsmessungen

Ab dem 1. Januar 2020 gilt laut StVO-Änderungen: Für die Typzulassung neuer Fahrzeuge besteht eine Pflicht zum Fuel Consumption Monitoring (FCM). Das bedeutet, dass bestimmte Verbrauchsdaten ein Leben lang gespeichert werden müssen. Dazu gehören beispielsweise beim Plug-in-Hybridauto Daten über den Durchschnittsverbrauch und die Häufigkeit elektrisch gefahrener Strecken. Sinn der Maßnahme ist es, eine Abweichung des Typzulassungswertes und des tatsächlichen Verbrauchs besser kontrollieren zu können.

Quellen: ADAC, Autozeitung

Bild: © p365.de / Adobe Stock

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