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Schaden in Waschstraße: KFZ-Schadensgutachten gibt Aufschluss über Dellen und Kratzer

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Ein Schaden in der Waschstraße kann sehr teuer werden.

Schaden in Waschstraße: KFZ-Schadensgutachten gibt Aufschluss über Dellen und Kratzer

Das Auto ist für viele Deutsche ein kleines Heiligtum. Es kombiniert Unabhängigkeit und Fahrspaß. Damit beides erhalten bleibt, geht nichts über die gute Pflege des treuen Gefährts. KFZ-Besitzer, die dem Auto einen Rundum-Service gönnen wollen, bringen es zu einer Waschanlage. Doch was tun, wenn das Glanzstück nach der Autowäsche mit Schäden verlässt? Ein unabhängiges Schadensgutachten sorgt für eine eindeutige Beweislage.

KFZ-Schaden: Waschstraße als Verursacher

Die Waschanlage sauber und schadensfrei verlassen – das ist die Mindestanforderung, die KFZ-Halter an eine Waschstraße stellen. Allerdings können in vollautomatischen Waschanlagen mitunter schwere Schäden am Fahrzeug verursacht werden. Der Wagen ist noch nicht einmal vollständig trocken, da zeigen sich die ersten Mängel: Dellen, Lackkratzer, im schlimmsten Fall ist die Frontscheibe eingedrückt oder die Seitenspiegel hängen über dem vorderen Kotflügel. Die Frage ist dann, wer für solch einen Schaden in der Waschstraße bezahlt .

Wer kommt für den Schaden auf?

Generell gilt: KFZ-Halter sollten sich ihren Wagen direkt nach der Wäsche ansehen. Stellen sich Schäden heraus, die der Wagen vor der Fahrt in die Anlage noch nicht aufwies, so müssen diese sofort dokumentiert werden. Neben Fotos braucht der Fahrzeughalter etwaige Zeugen, also andere Kunden, die Aussagen treffen können, ob vorher schon Beschädigungen bestanden haben. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der beschädigte Wagen das Betriebsgelände nicht verlässt. In der Regel liegt die Haftungsfrage auf Seite des Waschanlagenbetreibers. Doch dies gilt uneingeschränkt nur, wenn der Fahrer des Autos außerhalb auf sein Fahrzeug wartet, bis der Waschdurchlauf beendet ist. Setzt die Waschanlage voraus, dass der Fahrer im Innenraum des Wagens bleibt, können Komplikationen auftreten, was die Schadenfrage betrifft. Kann die Schuld nicht genau nachgewiesen werden, so besteht auch kein Anspruch auf Schadensersatz.

Bei großen Schäden sofort KFZ-Sachverständigen anfordern

Liegt ein eigenes Verschulden des Fahrers vor oder entstand der Schaden durch die Waschanlage? Unabhängige KFZ-Sachverständige wie SV Pico sorgen für eine Begutachtung des Wagens und können hinsichtlich der Schuldfrage Licht ins Dunkel bringen. Ein Sachverständiger, der ein Schadensgutachten erstellt, sollte so schnell wie möglich kontaktiert werden, wenn größere Schäden zu Tage treten. Wird er erst Wochen oder Monate später eingeschaltet, kann häufig keine eindeutige Aussage über den konkreten Schaden in der Waschstraße mehr getroffen werden.

 

Mit Material von Wirtschaftswoche, n-tv.de

Bild: © PhotographyByMK – Fotolia.com

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