Kfz-Versicherung kündigen: Stichtag 30. November

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Stichtag 30. November – Kfz-Versicherung kündigen

Bis zu 1.700 Euro verschenken deutsche Autofahrer im Jahr bei Ihrer Kfz-Versicherung. Kündigen kommt für viele nicht infrage, dabei kann man gerade mit einem Wechsel der Versicherung im November richtig Geld sparen. Versicherungsanbieter locken dann mit attraktiven Prämien, für die es sich lohnt, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Wann Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf es hierbei zu achten gilt, erläutern wir im Folgenden.

Kfz-Versicherung: Wann Sie kündigen sollten

Bei den meisten Versicherungen entspricht das Vertragsjahr dem Kalenderjahr und endet mit dem 31. Dezember. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen wollen, ist dies generell mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Kündigungen sollten dementsprechend bis zum Stichtag – 30. November – erfolgt sein. Der Versicherungsschutz endet dann mit dem 31. Dezember und mündet danach nahtlos in die neue Kfz-Versicherung. Kündigen sollten Sie also erst dann, wenn Sie einen neuen Vertrag mit einer Versicherung geschlossen haben. Manche Versicherer sind dazu übergegangen, die Hauptfälligkeit dem Vertragsbeginn anzugleichen. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz ein Jahr ab Vertragsbeginn besteht. Wenn Sie die Kfz-Versicherung kündigen wollen, kann es also sein, dass Sie einen individuellen Stichtag beachten müssen. Diesen können Sie Ihren Vertragsdaten entnehmen.

Kündigung der Kfz-Versicherung: Frist verpasst?

Haben Sie die Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung versäumt, verlängert sich der bestehende Vertrag automatisch um ein Jahr. Das kann sehr ärgerlich sein. Um sicher zu gehen, die Kündigungsfrist der Versicherung einzuhalten, empfiehlt es sich, den jeweiligen Stichtag im Kalender zu markieren. So können Sie die Kündigung früh genug absenden und Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Senden Sie das Kündigungsschreiben weit vor diesem Stichtag, tritt sie ebenfalls erst mit Ablauf des Versicherungsjahres in Kraft.

So kommen Sie aus Ihrer Kfz-Versicherung – Sonderkündigungsrecht

Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, aber den Stichtag verpasst hat, der kann unter bestimmten Umständen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und so seine Kfz-Versicherung kündigen. Diese außerordentliche Kündigung kann auch noch nach dem 30. November bzw. nach einem individuellen Stichtag ausgesprochen und vor Ende des laufenden Versicherungsjahres geltend gemacht werden. Damit das Sonderkündigungsrecht greift, muss einer der folgenden vier Gründe vorliegen:

– Beitragserhöhung

– Fahrzeugwechsel

– Schadenfall

– Änderung der Vertragsbedingungen

Wie bei einer regulären Kündigung gilt auch hier eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Sofern einer der Gründe zutrifft und Sie ihre Kfz-Versicherung kündigen möchten, kann dies in Schriftform unter Angabe des außerordentlichen Kündigungsgrundes erfolgen.

Was Sie beim Kündigungsschreiben der Versicherung beachten sollten

Generell ist es ratsam, die bestehende Kfz-Versicherung erst zu kündigen, wenn Sie bereits einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. So ist garantiert, dass Sie nahtlos versichert sind. Die Kündigung sollte am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Wichtig hierbei ist, dass neben Name, Adresse und Versicherungsnummer unbedingt der gewünschte Termin der Kündigung angegeben wird. Um auf Nummer sicher zu gehen, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung. Dabei sollten Sie dem Versicherer eine Frist setzen, damit Sie direkt einen Beleg vorliegen haben. So können Sie problemlos Ihre Kfz-Versicherung wechseln.

Quelle: handelsblatt.com, BdV

Bild: © PhotoSG / Adobe Stock

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