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Kfz-Versicherer bieten Notruf-System E-Call an

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Bei schlimmen Unfällen mit schweren Personenschäden kann das neue Notruf-System eigenständig Hilfe benachrichtigen.

In Neuwagen ist das Notruf-System E-Call ab 2018 Pflicht. E-Call steht als Abkürzung für Emergency Call. Zum Nachrüsten gibt es das Programm bereits jetzt. Mit nur einem kleinen Stecker im Zigarettenanzünder funktioniert das System: Es kann einen Zusammenstoß erkennen und selbstständig Hilfe über das Handy des Insassen anfordern. Die Rettungskräfte werden so wesentlich schneller alarmiert, als wenn eine dritte Person Hilfe ruft. Die Zahl der Unfalltoten soll auf diese Weise um rund zehn Prozent reduziert werden.

Intelligente Stecker erkennen Zusammenstoß

 

Der Stecker des Notrufsystems wurde von Bosch entwickelt und für die Zwölf-Volt-Steckdose im Auto konzipiert. Im Stecker befinden sich Beschleunigungssensoren, die eine Kollision erkennen und die Stärke des Aufpralls erkennen können. Daraus kann er schließen, ob es sich um einen echten Unfall handelt – diese Information sendet der Stecker auf das Smartphone des Fahrers. Dieser muss dazu die entsprechende App installiert haben. Dies ist auf einem Android-Smartphone und auf einem iPhone möglich. Die Daten zwischen Stecker und Telefon werden via Bluetooth übertragen.

Wenn es auf wenige Sekunden ankommt

Das System nutzt die einheitliche europäische Notrufnummer 112. Die App meldet folgende Informationen an die Notrufzentrale: Die Position des Fahrers und die zuletzt aufgezeichnete Fahrtrichtung. Auch eine Sprachverbindung wird hergestellt: Der Disponent am Ende der Notfallrufnummer kann dann direkt mit dem Autofahrer sprechen. Ist der Fahrer bewusstlos und die vom Stecker übersendeten Daten zeugen von einer schweren Kollision, werden umgehend Rettungsmaßnahmen eingeleitet. Betreiber des Notruf-Systems E-Call ist die Dienstleistungs-GmbH des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die teilnehmenden Kfz-Versicherer sind die Anbieter, bei denen Versicherte auch direkt die App und den Stecker anfordern können. Entsprechend bestimmt auch der Versicherer den Preis.

Und der Datenschutz?


Das Notruf-System soll gewährleisten, dass der Insasse im Ernstfall möglichst schnell Hilfe bekommt, im Zweifel also Leben gerettet werden. Laut GDV sind die Daten des Autofahrers geschützt. Passiert während der Autofahrt nichts, werden auch keine Daten übertragen. Das Notruf-System kann also keine Bewegungsprofile des Fahrers erstellen und auf seine Fahrweise schließen. Zur Aufklärung des Unfalls kann es also nicht beitragen, sondern lediglich Hilfe rufen. Zur Klärung der Versicherungsfrage empfiehlt es sich, einen Gutachter hinzuzuziehen, der den Unfallhergang rekonstruiert und ein umfassendes Unfallgutachten erstellt.

Quelle: Handelsblatt, GDV

Foto: © vbphoto – Fotolia.com

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