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Autoschaden durch Baustelle – wer haftet?

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Umherfliegende Späne, herunterfallende Betonteile oder umstürzende Schilder – eine Baustelle birgt viele Gefahren für Sie und Ihr Fahrzeug. In der näheren Umgebung kann es leicht zu einem Schaden am Auto kommen, zum Beispiel am Lack oder an der Scheibe. Doch wer übernimmt die Haftung, wenn ein Autoschaden durch eine Baustelle entstanden ist?


Autoschaden durch Baustelle: Wer ist verantwortlich?

Grundsätzlich haben Bauherren eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht für ihre Baustellen. Das bedeutet, dass der Baustellenbereich ausreichend beschildert und auf mögliche Gefahren für Fahrer und Fahrzeug hingewiesen werden muss. Zudem muss die Baufirma die Baustelle absichern, sonst haftet sie für Schäden, die durch den Bauplatz verursacht werden. So müssen beispielsweise Gerüste mit Planen abgedeckt werden, damit herunterfallende Teile keine in der Nähe parkenden Autos beschädigen.

Die Verkehrssicherungsplicht gilt zwar zunächst für den Bauherrn, wird in der Praxis aber oft auf den Architekten oder Bauunternehmer delegiert. Wird die Baustellensicherung übertragen, steht der Bauherr in der Pflicht, den Bauleiter zu überwachen und zu kontrollieren. Sollte der Bauherr eine Gefahrenquelle bemerken, muss er sie selbst absichern oder beseitigen. Denn auch wenn die Hauptschuld eindeutig der Baufirma zuzuordnen ist, muss der Bauherr in vollem Umfang haften. Kommt es durch eine ungesicherte Baustelle zu einem Unfall oder einem Sachschaden an Ihrem Auto, können Sie Schadenersatz fordern.

Was tun, wenn ein Schaden am Auto entstanden ist?

Sollten Sie bemerken, dass es zu einem Autoschaden durch eine Baustelle gekommen ist, dokumentieren Sie den Autoschaden am besten detailliert und machen Fotos des Schadens. Sie sollten im Schadensfall auch immer die Polizei hinzurufen. Außerdem ist es sinnvoll, einen unabhängigen Gutachter einzuschalten, der den Schaden fachkundig beurteilen kann. Für die Beurteilung des Autoschadens und die Erstellung eines umfangreichen Schadensgutachtens steht Ihnen Ihr Kfz-Sachverständiger SV-Pico aus Berlin-Neukölln zur Verfügung. Informieren Sie zudem Ihre Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Diese kann Ihnen im Schadensfall beratend zu Seite stehen und gegebenenfalls Kontakt mit der entsprechenden Baufirma bzw. dem Bauherrn aufnehmen. Die Haftpflichtversicherung des Bauherrn übernimmt dann die Regulierung ihres Schadens.

Autoschaden an Baustelle vorbeugen – so verhalten Sie sich richtig

Gerade auf Autobahnen kann es beim Durchfahren des Baustellenbereichs zu Glasschäden durch aufgewirbelte Steinsplitter durch den Vordermann kommen. In der Regel gehen diese Schäden auf Ihre eigene Rechnung, wenn Sie nicht teilkaskoversichert sind. Aber auch mit einer solchen Versicherung kann es sein, dass Sie durch die Selbstbeteiligungsklausel einen Großteil der Kosten übernehmen müssen. Daher sollten Sie in diesen Bereichen mit einer angepassten Geschwindigkeit fahren und ausreichend Abstand zu dem voranfahrenden Auto halten. Auch raten wir Ihnen für die Stadt, Ihr Fahrzeug in einiger Entfernung zu einer Baustelle parken, um möglichen Schäden vorzubeugen.

Bild: © Wellnhofer Designs / Adobe Stock

Quellen: süddeutsche.de, auto motor sport, tagesspiegel.de, ADAC

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