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Alkohol am Steuer: Versicherungen können Zahlung verweigern

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Alkohol am Steuer kann den Versicherungsschutz kosten.

Wer betrunken Auto fährt, riskiert in erster Linie sein Leben und das Leben der anderen. Doch selbst wenn der Fahrer Glück hat und alle Beteiligten mit dem Leben davonkommen, steht noch etwas anderes auf dem Spiel: der Versicherungsschutz. Sowohl Unfall- als auch Kfz-Versicherung verstehen keinen Spaß mehr, wenn es um Alkohol am Steuer geht. Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5.

Kfz-Versicherung kann Leistung verweigern

Ist es tatsächlich zu einem Unfall aufgrund von Alkohol am Steuer gekommen, ist der Kfz-Versicherungsschutz in Gefahr. Ob der Versicherer sich entscheidet, die Versicherungsleistungen seines Kunden zu kürzen oder sogar ganz zu verweigern, hängt vom Promillewert des Unfallfahrers ab. In der Kfz-Haftpflicht findet man eine sogenannte Alkoholklausel. Diese kann den Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen von der Leistungspflicht befreien. Demnach kann der Versicherte in Regress genommen werden und die Versicherung kann bis zu 5.000 Euro zurückverlangen. In der Kaskoversicherung gilt folgendes: Je nach Promillewert kann der Versicherer die Leistungen kürzen. Bei einem Wert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt es im Ermessen des Versicherers, ob er die Leistungen kürzen möchte. Von 0,5 bis 1,1 Promille kann er bis zu 50 Prozent der Versicherungsleistung kürzen. Bei mehr als 1,1 Promille muss die Kaskoversicherung gar nichts mehr zahlen.

Unfallversicherer kann ebenfalls Konsequenzen ziehen

Auch der Unfallversicherer kann die Leistungen kürzen. Wer alkoholisiert am Steuer sitzt, handelt fahrlässig, daher kann im schlimmsten Fall der Unfallversicherungsschutz erlöschen. Dies gilt für gesetzliche und private Unfallversicherung.

Was bewirkt Alkohol am Steuer?

Je höher der Promillegehalt im Blut, desto geringer wird die Reaktionsfähigkeit und desto schlechter funktioniert die Motorik des Fahrers. Immer wieder versuchen Autofahrer sich nach einer Feier mit Alkoholkonsum ans Steuer zu setzen, weil sie nicht mehr in der Lage sind, ihren Zustand korrekt einzuschätzen. Auch der Konsum reichhaltiger Speisen oder das Trinken großer Wassermengen kann diesen Zustand nicht so weit verbessern, dass der Fahrer wieder fahrtüchtig wäre. Abgesehen von den versicherungstechnischen Konsequenzen kommen selbstverständlich strafrechtliche Folgen auf den alkoholisierten Autofahrer zu. Werden zu Beginn Geldstrafen und ein Monat Fahrverbot verhängt, drohen Wiederholungstätern Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe.

Auch Radfahrer riskieren Versicherungsschutz

Auch für Radfahrer gibt es empfindliche Strafen, wenn sie alkoholisiert unterwegs sind. Strafrechtlich kann beispielsweise der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Auch die Versicherungen ziehen ihre Konsequenzen. Gibt es einen Crash, kann Fahrradfahrer zumindest eine Teilschuld treffen – selbst dann, wenn sie nicht der Verursacher des Unfalls waren. In der Regel reguliert die Haftpflichtversicherung den Schaden. Bei vorsätzlichem Handeln kann die Versicherung jedoch die Leistung verweigern.

 

Mit Material von ADAC, welt.de

Bild © BillionPhotos.com / Dollar Photo Club

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