Kracht es plötzlich auf der Straße, sitzt der Schreck meist tief – insbesondere, wenn Sie in einem Mietwagen unterwegs sind. Welche Regelungen bei einem Mietwagen-Unfall gelten, was Sie tun können und wer für den Schaden aufkommt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Wie verhalte ich mich bei einem Leihwagen-Unfall?
Stellen Sie sich vor: Sie haben für Ihre Reise in den Sommerurlaub einen Wagen angemietet, verlassen gerade die Straßen Berlins und freuen sich bereits auf eine erholsame Zeit. Plötzlich kollidiert Ihr Mietwagen mit einem anderen Fahrzeug. Der Puls rast. Was ist jetzt zu tun? Wenn Sie mit einem Mietwagen einen Unfall bauen, heißt die wichtigste Regel wie bei jedem Unfall: Bewahren Sie Ruhe. Sichern Sie die Unfallstelle ab und rufen Sie die Polizei. Sollten Sie oder andere Unfallbeteiligte verletzt sein, alarmieren Sie außerdem umgehend einen Notarzt. Im Anschluss informieren Sie Ihre Autovermietung über den Unfall.
Während Sie auf die Einsatzkräfte warten, nehmen Sie bestenfalls bereits die Kontakt- und Versicherungsdaten der anderen Fahrer auf. Dafür können Sie den Europäischen Unfallbericht nutzen, der sich für Unfälle im In- und Ausland eignet. Der ADAC stellt mehrsprachige Formulare auf seiner Homepage kostenlos zur Verfügung. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie keine Veränderungen an der Unfallstelle vornehmen.
Mietwagen-Unfall: So sieht die Kostenfrage aus
Wer bei einem Mietwagen-Unfall zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat.
- Tragen Sie als Mieter Schuld an einem Zusammenstoß, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihrer Autovermietung für den Schaden am anderen Auto auf. Nicht abgedeckt sind allerdings die Kosten für die Reparaturen an Ihrem eigenen Mietwagen. Diese müssen Sie selbst zahlen – es sei denn, Sie haben bei der Anmietung eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Daher ist der Abschluss einer solchen Vollkaskoversicherung unbedingt zu empfehlen. In der Regel wird sie mit oder ohne Selbstbeteiligung angeboten. Der ADAC rät zu einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung, um sich bestmöglich gegen hohe Kosten abzusichern. Wichtig: Verursachen Sie den Mietwagen-Unfall durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, kann der Versicherer den Schutz der Vollkaskoversicherung anteilig kürzen.
- Kommt Ihr Leihwagen bei einem unverschuldeten Unfall zu Schaden, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie selbst müssen nicht für die Reparaturen am Mietwagen aufkommen. Die Organisation der Reparaturen und die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung übernimmt üblicherweise Ihre Autovermietung.
Ein Mietwagen-Unfall ist nicht schön – aber gut zu bewältigen
Einen Mietwagen-Unfall auf dem Weg in den Urlaub wünscht sich niemand. Doch wer einen kühlen Kopf bewahrt und den Vorfall sorgfältig dokumentiert, kann den Schaden schnell und unkompliziert klären. Sollten Sie eine Zweitmeinung zum entstandenen Schaden brauchen oder ein Gutachten in einem anderen Fall benötigen, stehen wir von SV PiCo Ihnen gerne zur Seite.