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Verreisen mit Fahrradträger: Geschwindigkeit, Modelle und Montage

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Verreisen mit Fahrradträger – das gilt es zu beachten

Sie planen den nächsten Familienurlaub und möchten Ihre Fahrräder mitnehmen? Dann müssen Sie sich Gedanken machen, wie Sie Mountainbike und Co. am besten mit dem Auto transportieren können. Wir informieren Sie, wie Sie ein Fahrrad sicher am Auto befestigen, wie Sie den Fahrradträger anbringen und welche Geschwindigkeit empfohlen ist.

So montieren Sie den Fahrradträger an der Anhängerkupplung

Verfügt Ihr Auto über eine Anhängerkupplung? Dann können Sie Ihr Fahrrad per Heckträger transportieren. Hierfür wird der Träger auf dem Kugelkopf befestigt. Er muss beleuchtet werden und ein Folgekennzeichen tragen. Die Sicherheitshinweise zur Fahrrad-Montage sollten in der Bedienungsanleitung Ihres Autos stehen. Wichtig ist, dass die Traglast des Trägers und die Stützlast der Anhängerkupplung nicht überschritten werden. Besondere Vorsicht gilt bei Elektrofahrrädern, da diese durch den Motor relativ schwer sind.

Zur Befestigung des Fahrrads fixieren Sie zunächst den Rahmen an der Trägerstange und zurren Sie die Reifen fest. Wenn Anbauteile wie Akku, Luftpumpe und Fahrradkorb abgenommen sind, sichern Sie das Fahrrad zusätzlich mit einem Kabelschloss. In Deutschland darf das Rad seitlich höchstens 40 Zentimeter über die Schlussleuchte hinausragen und die Gesamtlänge des beladenen Autos nicht mehr als 2,55 Meter betragen.

Fahrradträger an der Heckklappe befestigen

Heckklappen-Fahrradträger werden oft als günstige und platzsparende Alternative zu Modellen für Dach oder Anhängerkupplung angepriesen. Sie haben jedoch auch einige Nachteile. Bei dieser Montage-Art werden die Träger in die Fuge zwischen Karosserie und Kofferraumklappe gehakt und die Fahrräder mit Spanngurten fixiert. Diese können sich während der Fahrt allerdings lockern, zudem kann es beim Anbringen der Träger leicht zu Lackkratzern kommen.

Das gilt es bei der Befestigung vom Fahrradträger auf dem Dach zu beachten

Vor dem Kauf eines Fahrradträgers fürs Autodach sollten Sie sich über die Eignung für Ihren Autotypen informieren. Welches Trägersystem empfiehlt beispielsweise der Autohersteller? Wenn Sie die passenden Träger erworben haben und mit der Montage loslegen wollen, breiten Sie zunächst eine Decke über dem Autodach aus, um den Lack vor Kratzern zu schützen. Nun kann der Fahrradrahmen am Träger angeschraubt und anschließend die Räder festgeschnallt werden. Es gilt die Tragelast des Dachs zu beachten. Der Dachträger hat jedoch einen Nachteil gegenüber der Befestigung an der Anhängerkupplung: die mangelnde Sichtbarkeit des Fahrrads für den Fahrer. Dies kann zum Beispiel in Tiefgaragen gefährlich werden. Achten Sie also mit einen solchem Fahrradträger besonders auf die Geschwindigkeit und fahren Sie in Garagen vorsichtig ein.

Fahrradträger und hohe Geschwindigkeit vertragen sich nicht

Ob Heck- oder Dach-Träger, viele Pkw-Halter fragen sich beim Fahren mit Fahrradträger, welche Geschwindigkeit erlaubt ist. Ein offizielles Tempolimit gibt es zwar nicht, aber der ADAC empfiehlt für Autos mit Fahrradträger, eine Geschwindigkeit von 120 km/h nicht zu überschreiten. Durch den Fahrradtransport verschlechtert sich das Kurven- und Bremsverhalten des Wagens und der Luftwiderstand ist erhöht. Stoppen Sie am besten das Auto nach einigen Kilometern und überprüfen Sie die Fahrrad-Sicherung.

Diese Regeln gelten im Ausland

Bevor Sie samt Fahrrad auf dem Dach oder am Heck ins Ausland fahren, sollten Sie sich über die länderspezifischen Regelungen für überstehende Ladung informieren. Das geht zum Beispiel mit dem Reiseplaner des ADAC. Manche Länder wie Spanien, Portugal oder Italien fordern eine Kennzeichnung mit einer speziellen Warntafel, die sich wiederum von Land zu Land unterscheiden kann. Sollten Sie im Urlaub ein Auto mieten, sind Sie als Mieter verantwortlich für die korrekte Montage und Kennzeichnung des Fahrradträgers. Bei falscher Kennzeichnung oder einer Überschreitung des maximal zulässigen Überstandes kann es ja nach Verstoß zu hohen Geldstrafen kommen. Italien beispielsweise ahndet Verstöße mit Bußgeldern von 41 bis 1.697 Euro.

Quellen: ADAC, Berlin Online Stadtportal, KFZVersicherung.net

Bild: © zatevakhin / Adobe Stock

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