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Schaden in der Waschanlage – was kann passieren und wer haftet?

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Bremsstaub, Baumharz und Sand am Auto sehen unschön aus und können dem Lack gefährlich werden. Regelmäßige Besuche in der Waschanlage sorgen daher nicht nur für einen schönen Glanz, sondern auch für ein längeres Leben Ihres Fahrzeugs. Ärgerlich ist allerdings, wenn die Waschbürsten neben dem Schmutz gleich noch Teile des Lacks entfernen. Wie Sie Kratzer und andere Schäden in der Waschanlage verhindern können und wer im Ernstfall haftet, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was vor und nach dem Waschgang zu beachten ist

Um Schäden in der Waschanlage zu vermeiden, achten Sie vor der Autowäsche auf Hinweisschilder. Hierauf wird Ihnen üblicherweise geraten, die Antenne abzuschrauben, die Fenster zu schließen und die Scheibenwischer auszustellen. Ihren Heckscheibenwischern sollten Sie zusätzlich Schutzhüllen überziehen. Zu diesem Zweck müssen die Betreiber den Kunden Schutzhüllen bereitstellen, so ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 27.03.2015.

Viele Waschanlagen stellen für die Vorwäsche einen Dampfstrahler bereit. Damit können Sie vor dem Einfahren in die Waschanlage problematische Stellen wie Rückspiegel, Windschutzscheibe und Räder ins Visier nehmen. Anschließend kann der Waschgang losgehen. Nach dem Waschgang sollte das Fahrzeug noch auf dem Gelände der Waschanlage auf Schäden untersucht werden.

Achtung: Für neuere Fahrzeuge mit Automatik empfehlen Experten, den Motor während des Waschgangs laufenzulassen und das Getriebe auf Leerlauf („N“) zustellen. Auch sollten der Regensensor und die automatische elektrische Feststellbremse deaktiviert sein. Detaillierte Informationen für Ihren Autotyp stehen im Handbuch unter den Punkten „Fahrzeugpflege“, „Waschanlage“ oder „Getriebe“. Haben Sie einen Oldtimer? Dann sollten Sie sich von einer automatischen Waschanlage lieber fernhalten. Denn die rotierenden Bürsten könnten Embleme, Zierleisten oder filigrane Anbauteile beschädigen. Besser geeignet zur Pflege Ihrer Rarität ist die Handwäsche mittels Hochdruckreiniger und Schwamm.

Welche Schäden können entstehen?

Leider ist eine maschinelle Autowäsche nie ganz ungefährlich. Zu den häufigsten Schäden in der Waschanlage gehören Lackschäden. Diese können zum Beispiel durch nicht ordnungsgemäß arbeitende oder verschmutzte Reinigungsbürsten entstehen. In Waschstraßen kommt es außerdem immer wieder zu Auffahrunfällen. Fahren Sie daher bitte besonders vorsichtig.

Es ist ein Schaden in der Waschanlage entstanden – was nun?

Melden Sie entstandene Schäden umgehend dem Personal und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen. Sehen Sie sich zudem nach Zeugen um, die den Vorfall beobachtet haben könnten. Generell gilt: Der Kunde muss beweisen, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist. Hierfür kann die Einschätzung eines Sachverständigen herangezogen werden, idealerweise direkt nach Bemerken des Schadens. SV Pico steht Ihnen gerne zur Seite!

Wer haftet wann?

Der Betreiber hat verschiedene Pflichten, um Schäden in der Waschanlage zu verhindern. Er muss für eine gefahrenfreie, reibungslose Nutzung der Waschanlage sorgen. Hierzu gehört, dass er oder ein Fachmann

– regelmäßig die Waschbürsten kontrolliert.

– die Informationstafeln auf dem neuesten Stand hält, also auch für neuere Fahrzeuge anpasst.

– Fahrzeuge zurückzuweist, die nicht für die Waschanlage geeignet sind. Hier könnte es sich beispielsweise um Autos mit einer nicht abnehmbaren Antenne handeln.

– Außerdem muss der Betreiber in ausreichender Weise auf die Verhaltensregeln in der Waschstraße hinweisen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2018 hervor, nachdem ein Mann aus Wuppertal nach einem Unfall geklagt hatte.

Hat der Kunde sich an die Vorschriften gehalten und kann nachweisen, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist, haftet der Betreiber – und zwar auch dann, wenn die Fehlerquelle nicht mehr genau aufzuklären ist. Wenn der Kunde die Hinweisschilder und Nutzungsbedingungen missachtet, muss er selbst für den Schaden aufkommen.

Wer sich nach einem Schaden in der Waschanlage nicht auf einen Rechtsstreit einlassen möchte, kann sich an das Zentrum für Schlichtung wenden. Diese Anlaufstelle ist kostenfrei.

Quellen: ADAC, Auto-Bild, Focus Online

Bild: © monticellllo / Adobe Stock

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