Schaden am Mietwagen – wer kommt dafür auf?

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Wer zahlt den Schaden am Mietwagen?

Einen Moment nicht richtig aufgepasst und der Mietwagen hat einen Kratzer abbekommen oder schlimmer – es ist ein Unfall passiert. Gerade bei größeren Fahrzeugmodellen können Schäden erhebliche Kosten verursachen. Muss ich als Fahrzeugführer selbst für den Schaden am Mietwagen aufkommen oder bin ich durch den Vermieter gegen Unfallschäden abgesichert?

Bevor der Schaden entsteht: Worauf sollte man beim Mieten eines Autos achten?

Bei der Anmietung eines Autos sollten Sie darauf achten, dass alle Vereinbarungen, die Sie tätigen, schriftlich erfolgen und ein optimaler Versicherungsschutz besteht. Für einen Rundum-Schutz sollten folgende Versicherungen im Mietangebot enthalten sein:

– eine Vollkaskoversicherung (am besten ohne Selbstbeteiligung) für alle Schäden, die Sie selbst am Leihwagen verursachen

– eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden am Auto des Unfallgegners

– eine Diebstahlversicherung

Wenn Sie einen Wagen mieten, nuten Sie für die Kaution in den meisten Fällen eine Kreditkarte. Bei der Hinterlegung der Kaution sollten Sie den Kreditkartenbeleg nicht blanko unterschreiben, sondern darauf achten, dass eine vereinbarte Summe eingetragen ist. So verhindern Sie, dass der Vermieter bei einem Schaden am Mietwagen eine beliebige Summe von ihrer Karte abbucht. Darüber hinaus sollten Sie sich den Beleg aushändigen lassen, wenn Sie den Mietwagen zurückgeben. Bevor Sie mit dem gemieteten Auto losfahren, schauen Sie am besten gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Autovermietung, ob das Fahrzeug voll funktionsfähig ist und alle bereits vorhandenen Schäden am Mietwagen schriftlich festgehalten sind.

Was tun, wenn ein Schaden am Mietauto entstanden ist?

1. Zunächst sollten Sie bei einem Unfall mit einem Mietwagen möglichst sofort die Polizei rufen. Auch ein Unfall mit einem geringen Schaden muss bei der Polizei gemeldet und von dieser schriftlich bestätigt werden. Ohne Polizeiprotokoll zahlt die Versicherung meist nicht.

2. Darüber hinaus sollten Sie die Namen der Beteiligten, möglicher Zeugen und auch der Polizisten notieren. Zeugenaussagen können später bei der Schadensregulierung sehr hilfreich sein.

3. In einem weiteren Schritt sollten Sie den Schaden am Mietwagen unbedingt mit Fotos dokumentieren.

Haben Sie einen Schaden am Mietauto verursacht, wird der Vermieter im Allgemeinen die von Ihnen hinterlegte Kaution einbehalten. Wenn Sie einen Vertrag mit Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, müssen Sie einen Eigenanteil bezahlen, dessen Höhe in den Mietbedingungen festgehalten ist. Hierfür nutzt der Vermieter meistens die Kreditkarte, die für die Kaution hinterlegt worden ist. Wird die Schadenssumme nicht von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht, werden Sie tendenziell eine Rechnung erhalten. Bei kleineren Schäden wie einem Kratzer kann es jedoch sein, dass die Autovermietung davon absieht, den Schaden am Mietwagen geltend zu machen.

Haben Sie hingegen ein Mietangebot ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen, müssen Sie für den Schaden am Mietwagen nicht selbst aufkommen. In diesem Fall wird die zunächst einbehaltene Kaution vom Vermieter später erstattet. In beiden Fällen müssen Sie nach der Rückgabe des Mietwagens meist einen Fragebogen zum entstandenen Schaden ausfüllen. Zu den benötigten Unterlagen für die Schadensmeldung gehören üblicherweise der Schadensbericht von ihrem Autovermieter und ein Polizeibericht, der bestätigt, dass der Schaden gemeldet wurde.

Tipps für die Rückgabe eines Mietwagens

Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, geben Sie den gemieteten Wagen am besten nur während der Öffnungszeiten zurück und schauen Sie sich den Wagen gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Mietfirma an. So können Sie verhindern, dass Sie für einen Schaden am Mietwagen aufkommen müssen, den Sie selbst gar nicht verursacht haben. Darüber hinaus sollten Sie den Zustand des Wagens in einem Übergabeprotokoll fixieren und sich eine Kopie aushändigen lassen.

Schaden am Mietwagen: Gutachten als zusätzliche Absicherung

Holen Sie sich für die Beurteilung des Schadens am Mietwagen am besten zusätzliche Unterstützung von Ihrem unabhängigen Kfz-Sachverständigen SV-Pico aus Berlin-Neukölln. Ein Gutachter kann den Schaden fachkundig einschätzen und eine umfangreiches Schadensgutachten erstellen. So können Sie sich gegen ungerechtfertigte Forderungen absichern.

Bild: © Dirima / Adobe Stock

Quellen: daserste.de, süddeutsche.de

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