Schaden am Auto durch Rettungsgasse – wer zahlt?
Nähert sich ein Krankenwagen oder ein Polizeiauto mit Blaulicht und Martinshorn, sind Autofahrer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Doch was passiert, wenn es dabei zu einem Schaden am eigenen Auto kommt – etwa, wenn Reifen, Felgen oder der Unterbau in Folge eines plötzlichen Ausweichmanövers durch eine hohe Bordsteinkante beschädigt werden? Und wie bildet man eigentlich eine korrekte Rettungsgasse?
Wie bildet man eine Rettungsgasse richtig?
Immer wieder sind Einsatzwagen der Feuerwehr oder Polizei in Unfälle verwickelt. Ein häufiger Grund: Viele Autofahrer wissen nicht, wie sich verhalten sollen, wenn sich ihnen Notarzt-, Kranken-, Feuerwehr- oder Polizeiwagen nähern. Dabei regelt die Straßenverkehrsordnung sehr klar, wann und wie eine Rettungsgasse zu bilden ist. Laut § 38 StVO haben alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen, wenn sich Einsatzfahrzeuge mit Martinshorn und Blaulicht nähern. Denn in diesem Fall müssen Menschenleben gerettet, flüchtige Personen verfolgt, schwere gesundheitliche Schäden oder Gefahren für die öffentliche Ordnung abgewendet werden. Je nach Verkehrssituation muss entweder an den rechten oder an den linken Fahrbahnrand ausgewichen werden. Wichtig ist, dass der Autofahrer dabei mittels Blinker eindeutig anzeigt, in welche Richtung er sich orientieren möchte, damit beim Bilden der Rettungsgasse kein Schaden am Auto anderer entsteht. Um dem Einsatzfahrzeug möglichst schnell genügend Platz einzuräumen, darf auch die Haltelinie einer roten Ampel überfahren werden. Allerdings muss sich der Autofahrer zunächst vergewissern, dass er den querenden Verkehr nicht gefährdet. Kommt es auf einer Autobahn zu einem Stau oder stockendem Verkehr, ist bereits vorsorglich eine Rettungsgasse zu bilden, da im Ernstfall oft der Platz zum Rangieren fehlt und zu viel Zeit verloren geht.
Wird keine Rettungsgasse gebildet, drohen Bußgelder!
Wer in Deutschland keine Rettungsgasse bildet, wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht nähert oder es zu stockendem Verkehr auf der Autobahn kommt, muss mit Strafen rechnen. Es drohen hohe Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und unter Umständen ein Fahrverbot.
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Für ein ankommendes Einsatzfahrzeug mit Martinshorn und Blinklicht keine freie Bahn geschaffen | 240 Euro | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
…mit Gefährdung | 280 Euro | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
…mit Sachbeschädigung | 320 Euro | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet | 200 Euro | 2 Punkte | – |
…mit Behinderung | 240 Euro | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
…mit Gefährdung | 280 Euro | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
…mit Sachbeschädigung | 320 Euro | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
In anderen europäischen Ländern kann es sogar noch teurer werden. Wer es beispielsweise in Österreich versäumt eine Rettungsgasse zu bilden, dem drohen 726 Euro. Wird die Gasse darüber hinaus widerrechtlich benutzt, werden sogar 2.180 Euro Strafe fällig.
Wer haftet für einen Schaden am Auto, der beim Bilden einer Rettungsgasse entsteht?
Muss eine Rettungsgasse gebildet werden, sind die Verkehrsteilnehmer dazu angehalten, während ihres Ausweichmanövers keine anderen Teilnehmer zu schädigen. So muss in der Regel der unvorsichtige Ausweichende die Kosten für einen Schaden an einem anderen Fahrzeug übernehmen. Kommt es beim Ausweichen zu einem Schaden am eigenen Auto, beispielsweise durch eine hohe Bordsteinkante, wird meist von Fall zu Fall entschieden. Das Gericht prüft zunächst, welches Verhalten in dieser Situation möglich gewesen wäre. Unter Umständen wird sogar mittels einer Ortsbegehung geprüft, ob eine andere Ausweichmöglichkeit vorhanden gewesen wäre. Daraufhin wird dann das Gericht entscheiden.
Schaden am Auto beim Bilden einer Rettungsgasse: Gutachten als zusätzliche Absicherung
Bitten Sie für die Beurteilung des Schadens und der Unfallsituation einen Gutachter um eine fachkundige Einschätzung. Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger SV-Pico aus Berlin-Neukölln erstellt Ihnen gerne ein umfangreiches Schadensgutachten.