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Gratis parken für E-Autos – nicht überall!

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Darf man mit dem E-Auto gratis parken?

Mit einem E-Kennzeichen einfach kostenlos parken? Das ist tatsächlich möglich – allerdings gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für das Parken von Elektroautos in Deutschland keine einheitlichen rechtlichen Regelungen. Die Kommunen bestimmen selbst, wie das Parken von E-Autos gehandhabt wird. Einige deutsche Städte ermöglichen das Gratis-Parken für E-Autos auf eigens eingerichteten Elektro-Parkplätzen. Doch natürlich müssen sich auch E-Autos an gewisse Parkregeln halten.

Welche Grundbestimmungen gelten?

Obgleich die Vorschriften sich innerhalb Deutschlands erheblich unterscheiden, gibt es zwei Grundregeln für die Nutzung der E-Parkplätze: Das Auto muss sowohl einen Elektromotor als auch ein E-Kennzeichen haben. Außerdem gilt auch für Elektroautos: Ist eine maximale Parkdauer ausgewiesen, dann ist diese nicht zu überschreiten.

Wie sehen Elektro-Parkplätze aus?

– Wie ein E-Parkplatz aussieht und mit welchem Ladesystem er ausgestattet ist, bleibt den jeweiligen Ländern, Städten und Kommunen überlassen. Auch ob Stromer dort gratis parken dürfen, ist jeweils unterschiedlich geregelt:

– Nicht immer, aber oft ist das Parken an den Ladevorgang geknüpft. Das E-Auto darf kostenlos parken, sofern es gleichzeitig auf dem Parkplatz an der Ladestation aufgeladen wird. Auf diese Regelung weist dann ein entsprechendes Schild hin. Allen anderen Fahrzeugen ist auf diesem Platz das Parken verboten.

– Auf manchen Parkplätzen ist auch ohne Laden das Gratis-Parken für einen bestimmten Zeitraum zulässig. In diesem Fall muss häufig eine Parkscheibe eingelegt oder ein Parkschein gezogen werden. Orientierung bietet im Regelfall die entsprechende Beschilderung.

Welche Sanktionen drohen Nicht-Stromern bei Falschparken?

Parken Autos ohne E-Kennzeichnung auf einem amtlich ausgewiesenen Elektro-Parkplatz, dann bringt dies zwar keine Strafe im rechtlichen Sinne mit sich. Doch es wird unter Umständen teuer, denn die Behörden können das Fahrzeug abschleppen lassen – die Kosten trägt der Halter. Hinzu kann ein Verwarngeld kommen. Ebenso wie die jeweilige Parkregelung wird auch die Höhe der Strafe von den Kommunen festgelegt.

Beispiele deutscher Großstädte

In Berlin werden Elektroautos (noch) keine großen Privilegien eingeräumt. In der Hauptstadt ist Stromern das kostenlose Parken lediglich für die Dauer des Ladevorgangs erlaubt.

In München dürfen laut ADAC Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen für zwei Stunden in allen von der Stadt bewirtschafteten Gebieten kostenlos parken. Eine Parkscheibe oder die Smartphone-App „Handyparken“ sind dabei Pflicht. Darüber hinaus dürfen E-Autos im Zeitraum von 8 bis 20 Uhr für höchstens vier Stunden parken, sofern sie an eine öffentliche Ladestation angeschlossen sind. Wird diese Zeit überschritten, droht eine Verwarnung in Höhe von zehn Euro.

Hamburg erlaubt Elektroautos mit entsprechendem Kennzeichen, im öffentlichen Parkraum tagsüber kostenlos zu parken. Voraussetzungen sind eine Parkscheibe und die Einhaltung der Höchstparkzeit. Im Zeitraum zwischen 20 und 9 Uhr dürfen E-Autos unbegrenzt und ohne Parkscheibe auf den Elektroauto-Plätzen stehen. Die Hansestadt geht rigoros gegen Verbrenner vor, die auf einem E-Parkplatz stehen: Die Fahrzeuge werden ohne Vorwarnung direkt abgeschleppt.

Bild: © Birgit Reitz-Hofmann / Adobe Stock

Quellen: ADAC, bussgeldkatalog.org, https://emobilitaetblog.de/

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