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Fahrzeugidentifikationsnummer, Datenschutz und der gläserne Autofahrer

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Die Fahrzeugidentifikationsnummer und die Frage nach dem Datenschutz

Dank Digitalisierung lassen sich heutzutage viele Prozesse im Bereich Mobilität verschlanken und verbessern – vorausgesetzt, es liegen die nötigen Daten vor. Doch gerade beim Thema Datenverarbeitung sind noch viele Fragen ungeklärt. Besonders die Verknüpfung von Nutzdaten mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) ruft Verbraucherschützer auf den Plan – nicht zuletzt, weil sich über die FIN sämtliche Daten, die im Auto erfasst werden, einer klar identifizierbaren Person zuordnen lassen. Sind wir auf dem Weg zum gläsernen Autofahrer? Dieser Frage wollen wir in diesem Beitrag auf den Grund gehen.

Der gläserne Autofahrer – schon bald Realität?

Sämtliche Daten eines Fahrers mit nur wenigen Klicks und auf einen Blick abrufbar – klingt futuristisch, ist allerdings in Teilen schon real. Bereits seit Anfang 2021 müssen Neuwagen automatisch Nutzdaten an die EU-Kommission übermitteln. Ab 2022 kommen leichte Nutzfahrzeuge hinzu. Der Hintergrund: Damit Pkw-Fahrer künftig noch umweltbewusster und klimaneutraler mobil sein können, will die EU den realen Verbrauch von Autos im Fahrbetrieb überwachen. Bis spätestens 2030 soll dann ein konkretes Gesetz folgen, mit dem die Diskrepanzen zwischen Real- und Normverbrauch verringert werden sollen.

Neben Daten zum Sprit- und Stromverbrauch wird allerdings auch die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) an die EU-Kommission übermittelt. Diese gibt Auskunft über den Welt-Herstellercode, die Modellbezeichnung des Wagens sowie das Baujahr. Anhand dieser Informationen lassen sich sämtliche Nutzdaten, die der EU-Kommission übermittelt werden, den konkreten Fahrzeugen bzw. Fahrern zuordnen – wodurch sich zu Recht die Frage stellt, wie gläsern Autofahrer sind und sein werden.

Datenübermittlung mit Fahrzeugidentifikationsnummer – Potenzial zur Fahrerüberwachung?

Die mit der Fahrzeugidentifikationsnummer verknüpfte Fahrzeugdatenübermittlung ruft zunehmend Kritiker auf den Plan, die eine Form der individuellen Überwachung von Autofahrern fürchten. Doch welche Daten werden eigentlich erfasst? In erster Linie sollen Fahrzeug-, Motor-, Kraftstoff- und Stromangaben von Autos gesammelt und übermittelt werden. Es handelt sich also um Informationen zum Kraftstoffverbrauch, zur zurückgelegten Strecke oder auch zur Fahrgeschwindigkeit.

Bewegungsprofile sollen sich auf Grundlage dieser Angaben nicht erstellen lassen. Für die Zukunft ist dennoch denkbar, dass die Datenauswertung neue Formen annimmt – beispielsweise indem auch die Emissionen kontrolliert werden. Neben Fahrzeugherstellern könnten dann auch die Fahrer in den Fokus geraten und zum Beispiel bei einem hohen Verbrauch verstärkt zur Kasse gebeten werden. Ob und inwieweit eine individuelle CO2-Steuer möglich und realistisch ist, bleibt allerdings noch Spekulation.

Fahrzeugdatenübermittlung – Verbesserungspotenzial beim Datenschutz

Mit dem Heranziehen der Fahrzeugidentifikationsnummer sollen die gesammelten Daten auch im zeitlichen Verlauf eindeutig zugeordnet werden können. Die Speicherdauer der Nutzdaten und der FINs liegt bei rund 15 Jahren. In Anbetracht der enormen Menge an Daten, die in solch einem Zeitraum zusammenkommt, sind umfassenden Schutzmaßnahmen erforderlich, um einem möglichen Missbrauch von Verbraucherdaten vorzubeugen. Vor diesem Hintergrund ist es umso fraglicher, inwieweit der Personenbezug über die FIN in Anbetracht möglicher Sicherheitsrisiken gerechtfertigt ist. Mit Blick auf das autonome Fahren beispielsweise ist absehbar, dass das Interesse an der Datenbank, die nun entstehen wird, groß sein wird. Solider Datenschutz, eine stärkere Anonymisierung und die Möglichkeit zum Opt-out sind entscheidend, um einem möglichen Datenmissbrauch vorzubeugen und Pkw-Fahrer zu schützen. Wie genau die EU-Kommission mit den Daten umgehen wird und inwiefern sich die Befürchtung des gläsernen Autofahrers bewahrheiten wird, bleibt abzuwarten.

Quellen: dr-datenschutz / heise

Bild: Unsplash

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