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Es ist wieder soweit: Kfz-Versicherung wechseln bis Ende November

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Kfz-Versicherung vergleichen und wechseln bis zum 30.11.

Wie in jedem Jahr beginnt auch jetzt für Kfz-Versicherte wieder die Wechselsaison. Da die Kündigungsfrist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel einen Monat zum Ende des Kalenderjahres beträgt, können Autofahrer bis zum 30. November ihre Kfz-Versicherung kündigen und sich einen günstigeren Versicherer suchen. Da die Kfz-Versicherer laufend neue Angebote auf den Markt bringen, lohnt es sich, die Police zu wechseln, denn mit einem Wechsel lassen sich mitunter mehrere Hundert Euro jährlich sparen.

Beim Kfz-Versicherungswechsel Kündigungsfrist beachten

Wer die Kfz-Versicherung wechseln möchte, sollte jetzt anfangen, die vielen verschiedenen Tarife miteinander zu vergleichen. Bis zum 30. November muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein. Geht sie zu spät ein, muss der Versicherer sie nicht mehr annehmen und der Versicherungsnehmer muss ein weiteres Jahr warten, bis er den Tarif wechseln kann. Während des laufenden Kalenderjahres kann er die Police nur kündigen, indem er von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht greift in verschiedenen Fällen, zum Beispiel dann, wenn der Versicherer die Beiträge anhebt. Die Frist zur Sonderkündigung beträgt in der Regel einen Monat. Diese Frist beginnt, wenn der Versicherer den Kunden über die Erhöhung der Beiträge informiert hat. Auch nach einem regulierten Schaden hat der Versicherte das Recht, außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall gilt das allerdings auch für den Versicherer. Weitere Fälle, in denen das Sonderkündigungsrecht greift, sind ein Fahrzeugwechsel sowie die Fahrzeugstilllegung.

Gründlich vergleichen und unnötige Kosten vermeiden

Bevor Sie eine neue Versicherung abschließen, überprüfen Sie die Vertragsdetails gründlich. Es lohnt sich deshalb, bereits Anfang November mit dem Vergleich verschiedener Policen zu beginnen. Welche Versicherung ist die richtige für Ihren Bedarf? Sind Sie hauptsächlich in der Stadt unterwegs, müssen beispielsweise Unfälle mit Haarwild nicht zwingend abgesichert sein. Wer viel auf Landstraßen fährt, sollte hingegen darüber nachdenken, seine Police durch eine solche Klausel zu ergänzen. Auch die sogenannte Mallorca-Police ist nicht für jedermann ein Muss: Nur wer regelmäßig mit dem Mietwagen im Ausland unterwegs ist, braucht diesen Kfz-Versicherungszusatz.

Im Schadensfall unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen

Will die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht oder nur einen zu geringen Betrag zahlen, ist das ärgerlich für den Geschädigten. Dann empfiehlt es sich, einen neutralen Kfz-Gutachter zu beauftragen, der ein detailliertes Schadensgutachten erstellt. SV PiCo ist als unabhängiger Sachverständiger schnell vor Ort und begutachtet den Schaden am Fahrzeug umfassend. Bei größeren Schäden lohnt es sich in jedem Fall, einen Gutachter hinzuzuziehen.

Mit Material von: Stiftung Warentest, finanzen.de

Bild: © animaflora – Fotolia

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